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Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische
Arbeitsbedingte Schädigungen des Nervensystems durch organische Lösungsmittel können als Berufskrankheit (BK) anerkannt werden. Der BK-Report 1/2018 bietet Unfallversicherungsträgern und medizinischen Sachverständigen eine fundierte Beurteilungsgrundlage. Der Report wurde mit neuen Daten aktualisiert.
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