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Ein Tag für die Gesundheit

Auf dem Weg zu einem gesunden Unternehmen kann der Gesundheitstag ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.
Denn hier wird Gesundheit erlebbar!

 

Die Veranstaltung eines Gesundheitstags ist eine beliebte Maßnahme, um einen
Einstieg in die betriebliche Gesundheitsförderung zu finden und gibt den Beschäftigten die Möglichkeit sich über Gesundheitsthemen zu informieren, verschiedene Angebote zur Förderung der eigenen Gesundheit kennenzulernen und sich in persönlichen Beratungsgesprächen Unterstützung und Tipps zu holen.

Erfolgreiche Gesundheitstage fordern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, selbst noch mehr für ihre Gesundheit aktiv zu werden. Hierzu werden konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Somit ist die Durchführung eines Gesundheitstages sowohl für das Unternehmen als auch für die Beschäftigten gewinnbringend und sollte immer Teil eines Gesamtkonzeptes zur Förderung der Arbeitssicherheit im Unternehmen sein.

Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unseren versicherten Betrieben bietet der GUVH / die LUKN die Unterstützung bei der Realisierung von Gesundheitstagen mit folgenden Modulen an:

  • Bewegungsparcour
  • Tipps für das Verhalten im Straßenverkehr
    (Fahrradsimulator, computerunterstützter Reaktionstest, Konditionstraining)
  • Heben und Tragen
    (Darstellung der Belastung, Veranschaulichung der eigenen Körperhaltung)
  • Hautschutz (Dermalux-Gerät)
  • Sprungwaage
  • Alterssimulationsanzug (Gert)
  • EarBox - Ihre mobile Hörstation
  • CUELA - Rückenmonitor

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den verschiedenen Modulen.

Daneben unterstützen Sie unsere Aufsichtspersonen und Präventionsberater/innen mit Vorträgen und Workshops und tragen damit zum Gelingen ihres Gesundheitstages bei.

Sie wünschen unsere Unterstützung?

Dann füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und senden es per E-Mail an praevention@guvh.de

Auf dieser Grundlage prüfen wir die Voraussetzungen für unsere Beteiligung.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Gesundheitstage, an denen wir mitwirken können, begrenzt ist und kein Rechtsanspruch auf die Unterstützung besteht.