Satzungen
Landesunfallkasse Niedersachsen
Satzung der Landesunfallkasse Niedersachsen
Anhang zur Satzung der Landesunfallkasse Niedersachsen vom 28.06.2007
Einladungen zur GUVH- und LUKN- Vertreterversammlung
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Einladung zur 5. außerterminlichen Sitzung der Vertreterversammlung
Landesunfallkasse Niedersachsen
Berichtspflichten gemäß Art. 25 Abs. 1 EMFA - Kriterien und Verfahren
Kriterien und Verfahren für die Stellung oder Gewährung von öffentlichen Mitteln, sonstigen Gegenleistungen oder Vorteilen für staatliche Werbung sowie die Vergabe von Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen an Mediendiensteanbieter oder Anbieter von Online-Plattformen
Die Beauftragung erfolgt auf Grund transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien, insbesondere:
- Erreichung der Kommunikationsziele
- Zielgruppenreichweite und Zielgruppenaffinität
- Mediale Wirkung
- Wirtschaftlichkeit und angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Anbieters
- Barrierefreiheit
- Einhaltung von Datenschutz- und Compliance-Standards
- Einhaltung weiterer vergabe- und haushaltsrechtlicher Vorgaben
Die Gewichtung der Kriterien richtet sich nach Art, Zielsetzung und Zielgruppe der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme.
Die Beauftragung erfolgt auf Grund eines offenen, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Verfahrens.
Öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung - Berichtsjahr 2025 – 08. August bis 31. Dezember
Eingetragener Name des Mediendiensteanbieters / des Anbieters der Online-Plattform / Vermarkters
Hannoversche Allgemeine Zeitung
Stepstone
Interamt
Eingetragener Name der Unternehmensgruppe, denen der Mediendiensteanbieter, der Anbieter der Online-Plattformen oder Vermarkter angehört, sofern einschlägig
Madsack Verlag
The Stepstone Group / Axel Springer SE
Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Schwerin
Ausgaben 2025 je Anbieter / Vermarkter (inkl. USt., ohne reine Agenturhonorar)
5.950,00 EUR
1.664,81 EUR
379,20 EUR
Unfallverhütungsvorschriften
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Die Vertreterversammlung des GUVH hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2021 folgende Unfallverhütungsvorschrift beschlossen:
Überfallprävention DGUV Vorschrift 25 - Die Bekanntmachung erfolgte am 21.06.2022
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Die Vertreterversammlung der LUKN hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2021 folgende Unfallverhütungsvorschrift beschlossen:
Überfallprävention DGUV Vorschrift 25 - Die Bekanntmachung erfolgte am 21.06.2022
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Die Vertreterversammlung des GUVH hat in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2022 folgende Unfallverhütungsvorschrift beschlossen:
Bauarbeiten DGUV Vorschrift 38 - Die Bekanntmachung erfolgte am 13.07.2023
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Die Vertreterversammlung der LUKN hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 folgende Unfallverhütungsvorschrift beschlossen:
Bauarbeiten DGUV Vorschrift 38 - Die Bekanntmachung erfolgte am 13.07.2023
- Die Verteterversammlung des GUVH hat in ihrer Sitzung am 11.Dezember 2023 beschlossen die Unfallverhütungsvorscshrift
DGUV Vorschrift 80 - "Verwendung von Flüssiggas" vom Oktober 1993 gültig ab 01.Januar 1997 außer Kraft zu setzen.
- Die Vertreterversammlung der LUKN hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 beschlossen die Unfallverhütungsvorschrift
DGUV Vorschrift 80 - "Verwendung von Flüssiggas" vom Oktober 1993 gültig ab 01.Januar 1997 außer Kraft zu setzen.
Sozialversicherungswahlen 2023 des GUVH
Ergebnis zur Wahl der Vertreterversammlung GUVH
Ergebnisse der Wahl vom 21.09.2023 (Vertreterversamlung und Vorstand)
Sozialversicherungswahlen 2023 der LUKN
Ergebnis zur Wahl der Vertreterversammlung LUKN
Ergebnisse der Wahl vom 14.09.2023 (Vertreterversamlung und Vorstand)
Leitweg - ID`s
eRechnungen können im Verwaltungsportal NAVO manuell durch Ihre Rechnungssteller erstellt werden bzw. dort hochgeladen werden (https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/ERechnungsApp/18465/Start ).
GUVH:
Leitweg-ID zum Empfang von eRechnungen lautet: 030-0000000009-26
LUKN:
Leitweg-ID zum Empfang von eRechnungen lautet: 030-0000000010-23
Information über vergebene Aufträge nach § 30 UVgO
Der GUVH / die LUKN informiert gemäß § 30 Abs. 1 UVgO über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe jeweils ohne Teilnahmewettbewerb, die einen Auftragswert von netto 25.000 € überschreiten.
Neue Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen
Die von der Vertreterversammlung des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover in ihrer Sitzung am 12.05.2022 beschlossene Prüfungsordnung für
Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation wurde gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 SGB VII von dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.08.2022 genehmigt.
Genehmigte GUVH-/LUKN-UV
Die von der Vertreterversammlung des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover in ihrer Sitzung am 12.05.2022 beschlossene Prüfungsordnung für
Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation wurde gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 SGB VII von dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.08.2022 genehmigt.