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Persönliches Budget

Gerade nach einem schweren Arbeitsunfall ist es vielen Menschen wichtig möglichst schnell wieder ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und am alltäglichen Leben teilzunehmen. Das Persönliche Budget kann dabei helfen. Durch das Persönliche Budget können Sach- und Dienstleistungen, auf die der Versicherte einen Anspruch hat, ganz oder teilweise als Geldleistung erbracht werden. Hierzu muss der Versicherte nur einen formlosen Antrag stellen, damit die Reha- und Teilhabeleistungen in Form eines Persönliches Budget erbracht werden können (§ 17 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 159 Abs. 5 SGB IX). Auch Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Persönliches Budget erbracht werden.

Die Versicherten entscheidet selbst welche Sach- und die Dienstleistungen in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden sollen. Im Rahmen einer sogenannten Zielvereinbarung treffen die Versicherten und der Unfallversicherungsträger u.a. eine Vereinbarung über das Teilhabeziel (z.B. Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft), den Leistungsbedarf (z.B. regelmäßige Teilhabe an gesellschaftlichen Veranstaltungen), den Zweck des Persönlichen Budgets, sowie die Erforderlichkeit von Nachweisen und Qualitätssicherung. Das Persönliche Budget wird so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf des Versicherten gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann.

Über den Geldbetrag kann der Versicherte somit mehr oder weniger frei verfügen und entscheiden, wann, wie und durch wen sein Bedarf gedeckt werden soll.

Von der Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets können die Versicherten und der Unfallversicherungsträger profitieren. Für beide Seiten bedeutet dies weniger Verwaltungsaufwand, z.B. können die monatlichen Abrechnungen von Haushaltshilfe, Fahrtkosten o.ä. entfallen.

Durch das Persönliche Budget wird nicht nur die Selbstbestimmung des Versicherten gestärkt, sondern die Eigenverantwortung wirkt sich auch oftmals positiv auf den Heilverfahrensverlauf aus.

Das Persönliche Budget eignet sich insbesondere für Fahrt- und Reisekosten, Haushaltshilfe, schulische Reha (Nachhilfeunterricht, Schulfahrten) sowie für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft  zur Gestaltung der Freizeit oder der Teilnahme am kulturellen Leben.