20. März 2022

Als öffentliche Stellen sind der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen bemüht, die Internetseite www.guvh.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Nachfolgend haben wir Ihnen Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.guvh.de
Der Webauftritt des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich in einem Verbesserungsprozess.
Diese Erklärung wurde am 21.03.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Downloads/PDFs: Derzeit sind PDFs noch nicht auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Daran arbeiten wir schrittweise: Zunächst werden alle PDFs, die 2020 eingestellt wurden, barrierefrei aufbereitet. Ältere PDFs werden im Anschluss bearbeitet und als barrierefreie Version zur Verfügung gestellt. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf barrierefreiheit@guvh.de. PDFs und weitere Downloads werden teilweise noch ohne alternative Beschreibung (Alt-Text) zur Verfügung gestellt.
- Videos: Der online bereitgestellte Portraitfilm des GUVH und der LUKN, ist noch nicht untertitelt. Der Film liegt ohne Audiodeskription und ohne Volltext-Alternative vor. Der eingesetzte Video-Button aus der "JavaScript Bibliothek" ist nicht barrierefrei.
- Darstellung: In einigen Bereichen der Webseite ist (auch im kontrastreichen Modus) kein ausreichender Kontrast vorhanden beziehungsweise es gibt einzelne nicht ausreichend kontrastierte Elemente (zum Beispiel ... auf der Startseite). An der Optimierung des kontrastreichen Modus arbeiten wir schrittweise.
- Alternativtexte: Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Leichte Sprache: Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
- Gebärdensprache: Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus und das Inhaltsverzeichnis sowie Hinweise zur Navigation sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Sie möchten bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte an. Sie können eine E-Mail schreiben an barrierefreiheit@guvh.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de