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Erklärung zur Barrierefreiheit

21. März 2022

Außenaufnahme des GUVH Gebäudes im Sommer © guvh

Der GUVH und die LUKN als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind bemüht, ihre Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Barrierefreien Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreien – Informationstechnik – Verordnung (BITV 2.0). Diese Gesetzte sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016 /2102 verfasst. Der Durchführungsbeschluss 2021/1339 legt die EN 301549 v3.2.1 als Mindestanforderung für die digitale Barrierefreiheit fest. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für www.guvh.de.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Zugänglichkeit der Webseite des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes (GUVH) und der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.1.2 (03-2021) größtenteils vereinbar (Alternativ : Richtlinie (EU) 2016 /2102)

Ausgenommen von dieser Erklärung sind:

  • Das Präventionsportal
  • Die Fachportale Hautschutz, Sichere Schule, Sichere Kita, Sicheres Krankenhaus
  • Partnerwebsites

Der Webauftritt des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen weiterhin  angepasst und optimiert. Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich in einem Verbesserungsprozess.

Diese Erklärung wurde am 05.09.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Downloads/PDFs: Derzeit sind PDFs noch nicht auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Daran arbeiten wir schrittweise: PDFs, die 2020 eingestellt wurden, sind noch barrierefrei aufzubereiten. Ältere PDFs werden im Anschluss bearbeitet und als barrierefreie Version zur Verfügung gestellt. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf barrierefreiheit@guvh.de. PDFs und weitere Downloads werden teilweise noch ohne alternative Beschreibung (Alt-Text) zur Verfügung gestellt.
  • Videos: Der online bereitgestellte Portraitfilm des GUVH und der LUKN, ist noch nicht untertitelt. Der Film liegt ohne Audiodeskription und ohne Volltext-Alternative vor.
  • Alternativtexte: Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Sie möchten bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte an. Sie können eine E-Mail schreiben an barrierefreiheit@guvh.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de