15. Oktober 2018
©gina sanders - fotolia.com
Arbeitsbedingte Schädigungen des Nervensystems durch organische Lösungsmittel können als Berufskrankheit (BK) anerkannt werden. Der BK-Report 1/2018 bietet Unfallversicherungsträgern und medizinischen Sachverständigen eine fundierte Beurteilungsgrundlage. Der Report wurde mit neuen Daten aktualisiert.