GUVH LUKN Logo

Die Selbstverwaltung

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung ist von der Selbstverwaltung geprägt. In den Selbstverwaltungsgremien sind sowohl die Arbeitgeber als auch die Versicherten mit jeweils gleicher Stimmenzahl (paritätisch) vertreten.

Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden alle sechs Jahre im Rahmen der allgemeinen Sozialwahl neu gewählt. Zu den Organen der sozialen Selbstverwaltung gehören die Vertreterversammlung und der Vorstand.

Die Versicherten und Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen gestalten eigenständig. Sie treffen die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen selbst. Sie entscheiden über die Rechtsvorschriften, die Finanzmittel, die Anzahl der Beschäftigten und ihre Bezahlung.

Dieses Selbstverwaltungsrecht sichert dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen die Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Organen - mit Ausnahme der Aufsicht durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - bei der Ausführung seines gesetzlichen Auftrages und stärkt die Eigenverantwortung der Sozialpartner.

Neben den Organen der ehrenamtlichen Selbstverwaltung hat der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen ein weiteres Organ, die hauptamtliche Geschäftsführerin. Diese ist zuständig für die laufenden Geschäfte der Verwaltung.