
Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schülerunfallversicherung
Am 1. April 1971 trat das "Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten" in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: "Alles aus einer Hand" und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln".