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Covid 19 Erkrankung ein Versicherungsfall?

22. März 2021

Frau mit medizinischem Mund- und Nasenschutz ©nyul-adobestock

Wenn es im Rahmen der Pandemie zu einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit kommt, so stehen die Betroffenen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass die berufliche oder schulische Tätigkeit gesichert die Ursache für den eingetretenen Gesundheitsschaden einer COVID-19-Erkrankung ist, zum Beispiel wenn im Rahmen der versicherten Tätigkeit ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person nachweislich stattgefunden hat. Dies kann beim Unterricht, aber auch beim Kontakt im Kollegium der Fall gewesen sein. In diesem Fall möchten wir Sie bitten uns diese Infektion in Form einer Unfallanzeige über Ihren Arbeitgeber oder Ihre Bildungseinrichtung zu melden.

Nach dem Kerngedanken der gesetzlichen Unfallversicherung soll kein Mensch aufgrund seiner Arbeit oder der Teilnahme am Unterricht einen gesundheitlichen Schaden nehmen. Jedes Unternehmen muss demnach Verantwortung für seine Beschäftigten übernehmen und sich um sichere und gesunde Arbeitsplätze kümmern. Der GUV Hannvoer und die Landesunfallkasse Niedersachsen unterstützen ihre Unternehmen dabei und sorgen für ihre Versicherten, falls doch einmal etwas passiert.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.