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Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger

22. März 2021

Frau mit gesenktem Blick wird von anderen Personen beobachtet ©DGUV

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger ist am 12.03.2021 in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen.

Unter www.lpr.niedersachsen.de finden Sie alle wichtigen Informationen.