GUVH LUKN Logo

Pressemeldungen

©GUVH

Aktion „Kleine Füße“ für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Im Namen des niedersächsischen Verkehrsministers Olaf Lies hat Staatssekretär Frank Doods am 07.08. die Aktion „Kleine Füße – sicherer Schulweg“  als außerschulischem Lernort vorgestellt. Als Partner dabei waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde-Unfallversicherungsverbände Hannover, Braunschweig und Oldenburg sowie der Landesunfallkasse Niedersachsen.

©Jörn Buchheim - stock.adobe.com

Erste Hilfe? Ehrensache!

Die sechs Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben die Gewinnerinnen und Gewinner der diesjährigen Wettbewerbe des Präventionsprogramms von Jugend will sich-er-leben (JWSL) ausgezeichnet. Die prämierten Berufsschulklassen, Schülerinnen und Schüler sowie Berufsschulen erhielten verschiedene Auszeichnungen und Geldpreise.

Streit im Büro ©Henry Schmitt - fotolia.com

Gelassen durch die Hitze: So vermeiden Sie Konflikte im Sommer

Hitze strapaziert Körper und Gemüt und führt zu steigender Aggressivität und impulsiver Gewalt. Sie sollte daher auch bei der Arbeitsgestaltung mitgedacht werden. Das empfehlen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Kampagne #GewaltAngehen.

© Jan Röhl/DGUV

Wer Prävention auf Vorbeuegemedizin reduziert, verschenkt wertvolles Potenzial

Seit Jahrzehnten engagieren sich Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in der Bildung. Sie setzen bei ihren Präventionsleistungen, wie Überwachung, Beratung und Qualifizierung, vor allem auf eine Verhältnisprävention, die Menschen sicher und gesund aufwachsen und arbeiten lässt.

Ausbildung und Studium ©syda productions - fotolia.com

Aktualisierte Unterrichtsmaterialien BBS - Jugendarbeitsschutzgesetz – Teil 2

Die Kenntnis des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist für Auszubildende aller Berufszweige unerlässlich und erleichtert ihnen bereits den Einstieg in ihre Berufsausbildung. Daher präsentiert diese zweite Einheit den Jugendlichen praktische Anwendungsbeispiele relevanter Gesetze und Verordnungen.

© AdobeStock_30985568_ccontrastwerkstatt

Kein Cannabis am Arbeitsplatz

Cannabis gilt in Deutschland seit dem 1. April 2024 nicht mehr als illegale Droge – allerdings mit Einschränkungen. Doch was bedeutet das für die Arbeitswelt und den Arbeitsschutz? Worauf müssen Beschäftigte achten?