
Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen:
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt!
Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen. Personen, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen tragen, setzen sich keinen Haftungsrisiken aus, wenn sie das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen anordnen.