
SARS-CoV-2: Hinweise zur Prävention
Am 2. Februar 2023 trat die Corona - Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Beschäftigte vor Infektionen zu schützen, ist aber weiterhin Aufgabe der Arbeitgebenden. Ob und welche Schutzmaßnahmen nötig sind, legen Betriebe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Zu den aktuellen Regelungen haben wir für Sie FAQs zusammengestellt.