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Jede Haushaltshilfe ist gesetzlich unfallversichert. Anmelden muss sie der Arbeitgeber
In vielen Haushalten steht jetzt der Frühjahrsputz an. Doch nicht jeder hat dafür die nötige Zeit, Kraft oder Lust – Senioren oder Doppelverdiener-Paare zum Beispiel, die deshalb häufig eine Haushaltshilfe engagieren. Dass die Hilfe schon für den absehbar kurzen Zeitraum zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden muss, wissen viele Menschen nicht.
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