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Gewalt am Arbeitsplatz? Vorbeugen lohnt sich!

13. Februar 2020

Frau zeigt Stopp Gestik mit Hand ©contrastwerkstatt - stock.adobe.com

An Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst kann es zu gewalttätigen Zwischenfällen kommen. Deshalb sind Arbeitgeber gefragt, umfassende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte zu treffen. Mit Unterstützung ihres zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers und anhand vieler bereits vorliegender Arbeitshilfen kann das Betrieben und Kommunen jeder Größenordnung gelingen.

Aggressionen und Gewaltbereitschaft von Klienten, Patienten, Kunden oder Bürgern betreffen heute sehr unterschiedliche Bereiche. Beschäftigte von Krankenhäusern, Jobcentern, Sparkassen, Sozial-, Jugend- und Ordnungsämtern sowie Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr erleben im Dienst ein breites Spektrum oft hochaggressiven Verhaltens, das von Beschimpfungen über Bedrohungen bis zu gewalttätigen Übergriffen mit Waffen reicht. Nicht selten erleiden Beschäftigte dabei schwere körperliche Verletzungen oder sie müssen lang anhaltende seelische Folgen wie Traumata bewältigen.
Gewalttätige Übergriffe haben für Institutionen, Dienststellen und Betriebe aber auch erhebliche betriebswirtschaftliche Auswirkungen, denn traumatisierte Beschäftigte fallen oft lange aus oder werden im schlimmsten Fall arbeitsunfähig. Beinahe zwangsläufig führen Übergriffe aber auch zu Unsicherheit, Angst und Motivationsverlust bei allen Beschäftigten. Auch das Image als Arbeitgeber leidet.

Prävention, Deeskalationstraining und Betreuung im Ernstfall helfen

Jede betriebliche Anti-Gewalt-Strategie beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung. Unabhängig von tatsächlichen Ereignissen sollte jeder Betrieb systematisch das gesamte Arbeitsumfeld und alle Abläufe daraufhin überprüfen, ob und wann dort Übergriffe denkbar sind. Anhand der jeweiligen Bedrohungsszenarien kann man dann konkrete Maßnahmen festlegen:

  • Gewaltprävention schon bei der Planung von Arbeitsplätzen berücksichtigen bzw. vorhandene Arbeitsplätze sicherheitsgerechter ausstatten: Baulich (Glasflächen etc. als Abschirmung, Zugangskontrollen), räumlich (Räume zur Beratung so gestalten, dass ständiger Sichtkontakt zu Kollegen besteht und das Zimmer schnell verlassen werden kann), sicherheitstechnische Einrichtungen (Notrufknöpfe, Personen-Notsignal-Anlagen, Alarmierungssysteme), Sicherheitsdienste, übersichtlich gestaltete Wartebereiche
  • Organisatorische Maßnahmen: Wartezeiten verringern, Abläufe für Kunden, Klienten, Patienten oder Angehörige klar darstellen, betrieblichen Notfallplan erstellen, Alleinarbeit vermeiden, Zugangskontrollen schaffen
  • Persönliche Maßnahmen: Mitarbeitende über Gefährdungen informieren und für deeskalierendes Verhalten sensibilisieren, Schulungen durchführen (Deeskalationstraining), Beschäftigte unterweisen
  • Dienstvereinbarungen erarbeiten, die Stellung gegen Gewalt und Aggressionen beziehen
  • Anlaufstellen benennen, an die sich Betroffene wenden können
  • Notfallkonzepte erstellen: Psychologische Erste Hilfe für Betroffene und Zeugen, weitere Unterstützungsangebote (Beratung, ggf. Psychotherapie, Wiedereingliederung)
  • Alle Übergriffe und Gewaltereignisse dokumentieren – auch vermeintlich „bloß verbale" Bedrohungen (z. B. über eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger).

Angebote Ihres Unfallversicherungsträgers

  • Projekt Deeskalationsmanagement

Ihr Unfallversicherungsträger unterstützt Sie außerdem dabei, ein individuelles betriebliches Konzept zu erstellen. Damit sorgen Sie für mehr Sicherheit, Gesundheit und Motivation der Beschäftigten und sichern betriebliche Abläufe durch eine geringere Zahl an Übergriffen und Gewaltereignissen. Mehr Informationen zum Projekt „Prävention von Übergriffen in öffentlichen Einrichtungen durch Deeskalationsmanagement" finden Sie hier.

  • Seminar für interessierte Mitgliedsunternehmen 22.06.2020, Hannover

In diesem Seminar informieren wir über unser Angebot. Gemeinsam mit den Teilnehmenden stellen wir erste Überlegungen an, wie sich im Betrieb ein Programm zum Deeskalationsmanagement implementieren lässt.

Weitere Informationen und Anmeldung:  https://lukn.de/praevention/seminare/2020/2204.php

  • Pilotprojekt "Psychologische Erste Hilfe"

Schwere Arbeitsunfälle, tätliche Angriffe, Rettungseinsätze und Überfälle sind traumatische Ereignisse, die Beschäftigte in ihrem Betrieb erleben und beeinträchtigen können. Psychische Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit können die Folge sein. Um diese Folgen für die Betroffenen zu vermeiden, ist eine frühzeitige psychologische Unterstützung der Betroffenen sinnvoll. GUVH und LUKN unterstützen versicherte Betriebe mit einem Zuschuss zu den Schulungen für „psychologische Ersthelfer".
Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner:

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Ihre zuständige Aufsichtsperson und un-ser/e Präventionsberater/-in stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Mario Jansen (Tel.: 0511-8707-431, E-Mail: m.jansen@guvh.de)
Viola Erckens (Tel.: 0511-8707-198, E-Mail: v.erckens@guvh.de)
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.