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Erste-Hilfe für Tagespflegepersonen

Um umsichtige und fachgerechte Sofortmaßnahmen am Unfallort zu gewährleisten ist es notwendig, dass Tagespflegepersonen mit der Ersten-Hilfe bei Kindern vertraut sind. Die Aus- und Fortbildung erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zweijährigen Turnus. Der Antrag für die Kostenübernahme wird von Ihrer, für die Kindertagespflege zuständigen Stelle (z.B. Jugendamt) gestellt.

 

Hinweise zur Antragsstellung:  

  • Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten. Wir bitten Sie, möglichst gemeinsame Kurstermine zu planen.
  • Bitte stellen Sie erst einen Antrag und vereinbaren nach unserer Rückmeldung einen Termin mit der Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
  • Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.

 

Ablauf nach Antragseingang:

Nach Antragsprüfung schicken wir das Genehmigungsschreiben mit der entsprechenden Anzahl von Einzel- und Sammelgutscheinen an die zuständige Stelle. Bitte leiten Sie die Gutscheine an die Tagespflegepersonen oder an die Erste-Hilfe-Organisation weiter.

Bitte vergessen Sie nicht den Stempel und die Unterschrift auf jedem Gutschein!

 

Ausschließlich Kostenübernahme für:

Anerkannte Tagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis.