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Beschäftigte

  • Versichert sind Beschäftigte, d.h. Arbeiter, Angestellte und Auszubildendein den Unternehmen und Dienststellen des Landes Niedersachsen.
  • in Gemeinden und Gemeindeverbänden soweit sie nicht in Einrichtungen des § 129 Abs. 4 SGB VII tätig sind.

  • in Unternehmen in selbständiger Rechtsform, die dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover oder der Landesunfallkasse Niedersachsen zugewiesen wurden.

  • Personen, die im Rahmen einer Freiheitsentziehung oder vergleichbarer Anordnung wie Beschäftigte tätig werden
  • in Sparkassen.

  • in Privathaushalten.

 

 

Nicht versichert sind Beamtinnen und Beamte. Sie haben gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Unfallfürsorge.

Der Versicherungsschutz besteht während der Berufsausübung und bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in Zusammenhang stehen. Der Versicherungsschutz besteht auf den direkten Wegen von und zur Arbeit und auf Dienstreisen.