
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
Zum 20. März 2022 ist eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 25. Mai 2022. Demnach sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in einem Hygienekonzept selbst festlegen, welche Maßnahmen künftig in ihrem Betrieb umgesetzt werden müssen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten vor einer Infektion mit Corona-Viren zu schützen.