28. Oktober 2026
© guvh
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag den 27.10. grünes Licht für den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und Besoldungshöchstgrenzen für bestimmte Sozialversicherungsträger gegeben.
Konkret sieht die Änderung eine Fusion der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) mit dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) zu einem neuen einheitlichen Unfallversicherungsträger vor. Auf diese Weise sollen Verwaltungsstrukturen verschlankt, Doppelarbeit abgebaut und die Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Niedersachsen effizienter aufgestellt werden. So soll die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder und die dadurch entstehenden Aufwandsentschädigungen deutlich reduziert werden. Zugleich sinkt durch die Vereinheitlichung der beiden Träger der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ein weiterer Effekt ist der Wegfall bislang notwendiger Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen beiden Trägern sowie der damit verbundenen Arbeitslast.