Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen unterstützen Sie bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
Um einen Zuschuss zu erhalten sind die folgenden Bedingungen zu berücksichtigen:
- Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge gelten jeweils nur für das laufende Jahr.
- Das Angebot gilt für alle Versicherten des GUV Hannover. (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Studierende und Schüler) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Bezuschusst wird ein Training nach den Grundsätzen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) von mindestens eintägiger Dauer mit den Fahrzeugen, die vorzugsweise bei der Arbeit oder auf den Wegen von und zur Arbeit genutzt werden.
- Wirtschaftlichkeits- (sog. „Eco" oder „Öko"-) Trainings werden nicht bezuschusst, auch nicht in Kombination mit verkürzten Sicherheitstrainings.
- Der Zuschuss beträgt 25 Euro pro Person bei einem Training mit einem Motorrad oder einem Pkw sowie 50 Euro bei einem Training mit einem Lkw ab 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder einem Unimog.
- Kleinbusse und Krankentransportwagen gelten als Pkw.
- Zuschüsse werden höchstens in Höhe der entstandenen Kosten geleistet.
- Im Rahmen der begrenzten Haushaltsmittel können Wiederholungskurse nur nach Ablauf von 3 Jahren bezuschusst werden.